Landeskirche und Diakonie in Baden nennen Entwurf verfassungswidrig

Karlsruhe, (18.02.2016). Die badische Landeskirche und ihre Diakonie rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, dem Gesetzentwurf zum Asylpaket II nicht zuzustimmen. Die enthaltenen Regelungen verstießen gegen die Menschenrechte sowie gegen geltendes EU- und Verfassungsrecht. Der Bundestag berät morgen erstmals über den Kabinettsentwurf.

Nach Überzeugung der beiden evangelischen Institutionen verletzen die geplanten Regelungen die Verpflichtung zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Der Staat sei verpflichtet, Familien zu fördern, nicht sie zu verhindern. Darüber hinaus sei die Gesetzesverschärfung auch sachlich nicht gerechtfertigt. Sie werde nicht helfen, den Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland spürbar zu reduzieren.

Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh sagte, der Familienzuzug erscheine kurzfristig vielleicht als belastend, langfristig werde er aber die Integration deutlich erleichtern.

Der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes, Urs Keller, warf der Politik vor, sich von einer allgemeinen Panik treiben zu lassen. Das Asylpaket II sei reine Symbolpolitik. Ihm fehle jegliches Augenmaß. Union und SPD versuchten sich gegenseitig zu überholen bei dem Versuch, möglichst handlungsfähig zu erscheinen. Hier werde auf dem Rücken von Menschen versucht, sich politisch zu profilieren.

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